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DAS GANZE LEBEN IST EIN
FILM - SORGEN WIR DAFÜR,
DASS ER GUT AUSGEHT! |
PFLEGEFALL - SOZIALFALL - UNTERHALTSFALL ?
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Pflege in Deutschland macht arm!
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Die Pflegeversicherung ist die
einzige Sozialversicherung, die keine Basisabsicherung
garantiert, sondern nur Zuschüsse zahlt.
In allen anderen SV-Sparten (Kranken-, Renten- und
Arbeitslosen-Versicherung) erhält der Versicherte eine
Grundabsicherung. Die Pflegeversicherung basiert grundsätzlich
nur auf Zuschüssen und setzt stattdessen auf den
Familienverbund.
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In keinem anderen Bereich gibt es einen so
tiefgreifenden Zugriff auf das Vermögen der Versicherten, deren
Partner und sogar deren Kinder und Enkel! Das Sozialamt fordert im
Pflegefall gezahlte Leistungen von unterhaltspflichtigen
Angehörigen zurück. Auch das gibt es in keiner anderen
Sozialversicherungssparte!
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Am 23. April war die Welt noch in Ordnung.
Am 24. April hatte der 60-jährige Martin W. einen Schlaganfall, den er glücklicherweise überlebte, der ihn aber zum dauerhaften Pflegefall machte.
Seine Ehefrau Karla, 53 Jahre alt, tat alles, was man nur tun konnte, um ihren geliebten Ehemann zu pflegen und zu betreuen.
Dafür gab sie zunächst ihre Arbeitsstelle auf und pflegte ihn zu Hause. Anfangs gab es noch Hoffnung, dass sich nach einer gewissen Zeit die gewohnte Vitalität wieder herstellen ließe.
Martin W. war kräftig gebaut und seiner eher zierlichen Frau Karla fehlte schon die körperliche Kraft, den 90 kg-Mann zu bewegen, zur Toilette zu bringen und zurück und alles andere zu tun, was nötig war. Das kleine zweigeschossige Reihenhaus war zudem von vorn herein gar nicht geeignet, dieser Aufgabe einigermaßen zu entsprechen.
Hinzu kamen ganz andere Probleme, auch in Form der plötzlich auftretenden Finanzengpässe, die Karla W.´s Psyche extrem belasteten.
Martin W. hatte als Meister in einem Metallbaubetrieb ein gutes Einkommen. Zusammen mit dem der Ehefrau, die als Sachbearbeiterin verkürzt arbeitete, kamen jeden Monat rund 3.000 Euro netto in die Familienkasse. Die Kinder waren schon lange aus dem Haus und die W.´s hatten nichts auszustehen. Das Haus war abgezahlt und ein neuer Passat stand in der Garage.
Der PKW war allerdings auf vier Jahre finanziert, weil sie das bisher mit jedem Auto so gehandhabt hatten und weil ohnehin gerade das Sparguthaben der Familie ziemlich gering war. In den letzten beiden Jahren hatten sie gerade das kleine Häuschen auf Vordermann gebracht mit allem, was dazu gehört - Fotovoltaik, energiesparender Wärmedämmung und neuer Heizungsanlage etc.
Einen Kredit wollten sie dafür nicht aufnehmen, das Geld war ja da.
Heute sieht das Karla W. etwas anders.
Das Krankengeld ihres Mannes reichte gerade so zum Leben und für die KFZ-Raten.
Dabei war das
gar kein Leben, denn Karla W. kam kaum aus dem Haus. Ihr
Mann benötigte fast rund um die Uhr Pflege. Etwas einkaufen
und fertig. Alle Fixkosten liefen zunächst weiter, auch ihre
nicht so schnell kündbare Mitgliedschaft im Fitness-Studio
und seine im Fußball- und Kegelclub.
Karla W. hatte seit der Aufgabe ihrer Beschäftigung kein
eigenes Einkommen mehr. Jetzt musste sie mit einem Bruchteil
dessen auskommen, was früher da war und in Kürze sollte über
die Berufsunfähigkeitsrente ihres Mannes entschieden werden.
Diese endet dann (wie man es vor 25 Jahren vereinbart hatte)
aber ohnehin, wenn Martin W. 62 Jahre alt wird.
Dann folgt die nächste Stufe im sozialen Abstieg, wie sie es
selbst ausdrückte.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernahm nur ein
Bruchteil der Kosten, weil Karla W.´s Arbeit als
„Laienpflege“ eingestuft war und nur mit einem symbolischen
Betrag entlohnt wurde. Martin W. wurde ein dauerhafter
Pflegefall. Karla W. war fix und fertig. Körperlich und
seelisch. Und finanziell! Ihr Ehemann konnte ihr nicht
helfen und auch nicht die Kinder, die über 100 km entfernt
wohnten und arbeiteten. Die Autobank forderte die Raten und
Karla W. wusste nicht, wie sie sie aufbringen sollte. Sie
hatte Rückenprobleme und war urlaubsreif – konnte aber kaum
die Arzttermine zeitlich einordnen und wahrnehmen.
Nach einem Jahr gab Ehefrau Karla W. auf. Die behandelnden
Ärzte hatten jede Hoffnung auf Genesung aufgegeben. Martin
W. war ein dauerhafter Pflegefall und Karla W. war mental
und körperlich nicht in der Lage, das zu verkraften.
Martin W. brauchte einen Pflegeheim-Platz!
Dieser war glücklicherweise schnell gefunden. Leider zu
Konditionen, die für die Familie völlig überraschend waren.
Über 3.900 Euro sollte der Heimplatz kosten. In der
Hoffnung, doch noch etwas tun zu können, hatten sich Karla
W. und die Kinder für diesen Platz in einem spezialisierten
Pflegeheim entschieden und sie waren bereit, diese Kosten zu
tragen. Von der Pflegeversicherung erhielten sie einen
Zuschuss von rund 1.500 Euro und für die offenen 2.400 Euro
hatte auch das Sozialamt Hilfe zugesagt.
Das Sozialamt half wirklich schnell. Genauso schnell kam
aber auch ein dicker Brief mit allerlei Fragebögen zur
finanziellen Situation der Familie (ja, auch die der
Kinder!) und eine Ankündigung, für die gewährten „Darlehen“
Sicherheiten in Form einer Grundschuld eintragen zu wollen.
In der Folge wurden das komplette Vermögen von Martin W. in
die Pflege gesteckt und zusätzlich die Kinder zum Unterhalt
verpflichtet.
Martin W. starb nach acht Jahren. Für die Familie war es
eine Erlösung. Nach weiteren zwei Jahren kam es zur
Zwangsversteigerung eines kleinen topmodernisierten
Reihenhauses in D. Die Kinder von Martin W. waren finanziell
so angeschlagen, dass sie nicht in der Lage waren, für ihre
Mutter das Haus zu ersteigern.
Karla W. lebt heute in einer Mietwohnung und bezieht
Grundsicherung, da ihre Rente nicht ausreicht, den
Lebensunterhalt zu bestreiten.
Diese Geschichte hat kein Happy-End!
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eine Art Anwartschaft ist. Wird ein so Versicherter pflegebedürftig, werden
natürlich die hohen versicherten Leistungen ausgezahlt. Ab Alter 60 steigt
der Beitrag aber stark an und der Kunde ist angehalten, ab ca. Alter 50 an
einen "dauerhaften" Vertrag abzuschließen.
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